Die Erträge lagen mit 944,3 Mio. € um 40,3 Mio. € (+ 4,5 %) über den Aufwendungen von 904,0 € Mio. €. Ausschlaggebend waren Kirchensteuermehrerträge (23,8 Mio. €), Übertragungen von geplantem Aufwand in das Jahr 2018 (16 Mio. €), höhere Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung (12,6 Mio. €) und eine Reihe von mittleren und kleineren Faktoren. Die Relevanz der Rentenversicherung für die Ertrags- und Aufwandsrechnung ergibt sich daraus, dass die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) ihre Beamtinnen und Beamten sowie Pfarrerinnen und Pfarrer bei der Deutschen Rentenversicherung versichert. Die Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung mindern die Pensionsansprüche gegen die ELKB.
Ergebnisbelastend wirkten höhere Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen (40,4 Mio. €). Dies ist auf eine Besoldungserhöhung zurückzuführen, die über der langfristigen Planung liegt (2,35 % anstelle von 1,75 %); ferner auf sonstige versicherungsmathematische Verluste.
Aufgrund der kontinuierlich positiven Jahresergebnisse konnten wir den nicht durch Reinvermögen gedeckten bilanziellen Fehlbetrag von 379 Mio. € (31.12.2014) um 83 Mio. € auf 296 Mio. € (31.12.2017) reduzieren.
STARKER EINFLUSS DER VERSORGUNG AUF DIE ERTRAGS- UND AUFWANDSRECHNUNG
Die Berechnung der Versorgungsrückstellungen basiert auf Parametern, die 2014 per Verordnung der ELKB festgelegt wurden. Die wichtigsten sind eine jährliche allgemeine Besoldungserhöhung von 1,75 % zzgl. individueller Karriereentwicklung von 1 % p. a., eine Rentenerhöhung von 1,0 % p. a. sowie die Sterbetafel Heubeck 2005 G, welche an die Verhältnisse der ELKB angepasst ist. Als Abzinsungsfaktor ist 3,5 % festgesetzt.
Hier finden Sie PDF-Dokumente zu Ergebnisrechnung, Bilanz und Handlungsfelder zum Download.
ETWA ENTWICKELTEN SICH
DYNAMISCHER ALS IN UNSEREN
PARAMETERN ANGESETZT.“
Weicht die Realität von den Annahmen ab, so wirkt das auf Bilanz und Ertrags- und Aufwandsrechnung ein (sog. „versicherungsmathematischen Gewinne bzw. Verluste“). Besoldung und Renten etwa entwickelten sich dynamischer als in unseren Parametern angesetzt.
Die Pensionsanpassungen der ELKB richten sich nach den jährlichen Besoldungsanpassungen, die die ELKB vom Freistaat übernimmt. Erhöht der Freistaat die Besoldung um 1 % mehr als 1,75 %, so führt das zu höheren Pensionszahlungen im folgenden Jahr und in allen künftigen Jahren. Die Pensionsrückstellung (3,1 Mrd. € per 31.12.2017) muss
in der Bilanz des Folgejahres ceteris paribus um 1 % angehoben werden (31 Mio. €). Das bedeutet eine Ergebnisbelastung von 3,4 % des Haushaltsvolumens. Spiegelbildlich verhält es sich mit den Rentenerhöhungen. Die Ansprüche unserer öffentlich-rechtlich Beschäftigten gegen die Deutsche Rentenversicherung summieren sich auf 1,3 Mrd. €. Werden die gesetzlichen Renten um 1 % mehr als die von uns angesetzten 1 % angehoben, so verbessert sich das Jahresergebnis um 13 Mio. € (1,4 % des Haushaltsvolumens). Die Auswirkungen sind also erheblich.
Der Abzinsungsfaktor der ELKB liegt mit 3,5 % mittlerweile deutlich über dem Abzinsungsfaktor, der nach den Standards staatlicher Doppik nach § 7a HGrG (Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder) ermittelt wird (2,29 % zum 30.06.2018). Er ist auf staatliche Körperschaften ausgerichtet und basiert auf den Renditen von Anleihen der öffentlichen Hand. Der ELKB-Abzinsungsfaktor liegt knapp über dem HGB-Satz, welcher auf Basis von erstklassigen Unternehmensanleihen im Durchschnitt der letzten zehn Jahre ermittelt wird (3,46 % zum 30.06.2018). Der Erfolg unserer Wertpapieranlagen liegt im Schnitt der letzten drei Jahre bei 2,3 % und seit 2010 im Schnitt bei 2,9 %. Mittelfristig wird es nötig werden, den Abzinsungsfaktor abzusenken, was eine spürbare Ergebnisbelastung nach sich ziehen wird.
ROBUSTE WIRTSCHAFT UND SOLIDE KIRCHENFINANZEN
Zwei Faktoren führen dazu, dass sich gewisse Handlungsspielräume eröffnen. Der erste Faktor ist die haushalterische Zurückhaltung, die sich die ELKB mit der Vorsteuerung seit 2015 selbst auferlegte. Vorsteuerung heißt, dass die Landessynode vor Beginn der Haushaltsplanung den maximalen Gesamtaufwand vorgibt. Der Landeskirchenrat plant den Haushalt folglich von Anfang an innerhalb dieses Rahmens. Der zweite Faktor ist die starke Konjunktur, die beim Staat und bei der Kirche zu steigenden Steuererträgen führt.
Beides zusammen ist der Grund, dass der Landessynode im Herbst 2018 ein Nachtragshaushalt zur Beratung und Entscheidung vorliegt. Verabschiedet sie den Nachtragshaushalt wie vorgeschlagen, so setzt die ELKB einen Teil der Steuermehrerträge des laufenden Jahres für die Stärkung der Gemeindefinanzen, die Pflege und die Fluchtthematik ein. Der andere Teil der Steuermehrerträge fließt in das Jahresergebnis ein, welches auch in 2018 deutlich positiv ausfallen wird.
IN WIRTSCHAFTLICHER HINSICHT
SPÜRBAR BESSER ALS GEPLANT.“
AUSBLICK
Die jetzigen „guten Jahre“ sind für die ELKB der Zeitpunkt, große Maßnahmen zur Instandhaltung von Immobilien anzugehen. Im Entwurf des Haushaltsplans 2019 und in den Vorfestlegungen für die Folgejahre sind dafür erhebliche Mittel vorgesehen. Nicht nur unterlassene Renovierungen der Vergangenheit zwingen uns dazu, sondern auch gestiegene technische Anforderungen, beispielsweise im Blick auf Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Brandschutz.
PERSPEKTIVE
HABEN WIR IM BLICK.“
Die Langfristperspektive haben wir im Blick: Ein großer Teil unserer Mitglieder ist in den Fünfzigern, dem Alter mit dem relativ höchsten Verdienst. Mit dem Eintritt in den Ruhestand sinken Einkommen und Steuerkraft. Die jungen Kirchenmitglieder, die in das erwerbsfähige Alter hineinwachsen, gleichen diesen Verlust nur zum Teil aus.
Wäre Jakobs Sohn Joseph heute in der Kirchenleitung, so spräche er von sieben fetten Jahren, in denen Vorsorge für die sieben mageren Jahre zu treffen sei. Mit Recht. Deshalb tun wir gut daran, uns weiterhin in Haushaltsdisziplin zu üben.