Der Landeskirchenrat ist eines von vier „kirchenleitenden Organen“. Er setzt sich aus dem Landesbischof, den Abteilungsleitern im Landeskirchenamt und den sieben Regionalbischöfinnen und Regionalbischöfen zusammen. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören die Leitbild- und Organisationsentwicklung, das Einwirken auf eine gute Zusammenarbeit aller kirchlichen Kräfte sowie das Personalmanagement.
Regionalbischof Regensburg
Regionalbischöfin Ansbach-Würzburg
Regionalbischöfin Bayreuth
Oberkirchenrat für Finanzen
Regionalbischöfin Nürnberg
Regionalbischof Augsburg
Landesbischof
Regionalbischof Nürnberg
Leiter des Landeskirchenamtes
Oberkirchenrat für Gesellschaftsbezogene Dienste
Regionalbischöfin München und Ständige Vertreterin des Landesbischofs
Oberkirchenrat für Gemeinden und Kirchensteuer
Oberkirchenrat für Ökumene und Kirchliches Leben
Oberkirchenrat für Personal
Zwischen den Synodaltagungen im Frühjahr und Herbst wird die Synode vom Landessynodalausschuss (LSA) vertreten. Er ist eines der vier „kirchenleitenden Organe“ der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und setzt sich aus dem dreiköpfigen Präsidium der Synode und zwölf weiteren Mitgliedern zusammen. Maximal sechs Mitglieder dürfen Theologinnen oder Theologen sein. Der LSA bereitet in gemeinsamen Sitzungen die Tagungen der Landessynode vor und nach und bearbeitet Anträge und Eingaben an das Leitungsorgan. Zudem achtet er darauf, dass die Beschlüsse der Landessynode ausgeführt werden.
Stadtdekan, Nürnberg
Dipl.-Religionspädagogin, Euerbach
Landesposaunenwartin, Nürnberg
Hochschullehrer, Wiesau
Pfarrer, München
Pfarrerin, Gemünda
Pfarrer, Regensburg
Dekan, Augsburg
Vorsitzende Richterin, Augsburg
Stellv. Landrätin, Kulmbach
Präsidentin der Landessynode, Erlangen
Vizepräsident der Landessynode, Ansbach
Hochschulprofessor, Gröbenzell
Vizepräsident der Landessynode, Kammerstein
Landrat a. D., Wunsiedel